Was tun im Trauerfall?
Eine Checkliste
Im Folgenden eine kurze Übersicht, was Sie nach dem Eintritt des Todes tun sollten.
Sie haben Zeit
Alles hat seine Zeit – nehmen Sie sich die Zeit, die Sie benötigen, um von Ihrem An- bzw. Zugehörigen Abschied zu nehmen (egal, wo der Verstorbene gestorben ist). Vielleicht möchten Sie eine Kerze anzünden, ein Gebet sprechen oder das Fenster öffnen, damit sie der Seele erleichtern, die menschliche Hülle und den Raum verlassen zu können.
Sie haben grundsätzlich das Recht, den Verstorbenen (in Hessen) 36 Stunden bei sich zuhause zu behalten.
1. Feststellung des Todes
Wenn der Tod Zuhause eintritt, benachrichtigen Sie einen Arzt. Im Krankenhaus oder Heim übernimmt dies die Einrichtung. Dieser stellt dann den sogenannten Todesschein (auch Leichenschauschein genannt) aus.
2. Benachrichtigung eines Bestattungsunternehmens
Dieses unterstützt Sie bei allen folgenden bürokratischen und organisatorischen Schritten.
3. Verständigen von Angehörigen und ggf. Freunden
Diese können Sie sicherlich mental und organisatorisch unterstützen.
4. Unterlagen heraussuchen
Folgende Unterlagen werden für das Standesamt benötigt, damit der Bestatter die Sterbeurkunde besorgen kann: Im Idealfall finden Sie fast alle Dokumente im Stammbuch.
- Totenschein (L-Schein), wenn die Person zu Hause verstirbt (wird vom (Not-) Arzt geschrieben
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Urkunden, die den Familienstand des Verstorbenen belegen (Diese Urkunden sollten sich im Idealfall alle im Stammbuch befinden):
- Ledige: Geburtsurkunde
- Verheiratete: Heiratsurkunde
- Geschiedene: die Heiratsurkunde + rechtskräftiges Scheidungsurteil,
- Verwitwete/r: Sterbeurkunde des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Hinweis: Wenn der geliebte Mensch zuhause verstirbt
Achten Sie darauf (das kann im Notfall viel Stress und Ärger ersparen), dass sie einen Arzt anrufen, der den Verstorbenen kennt: z.B. den Hausarzt oder der Arzt aus dem Palliativteam,… Sollten Sie einen Notarzt anrufen, kann es sein, dass dieser bei Todesursache „unbekannt“ ankreuzt. So muss rechtlich der Köper von der Polizei „beschlagnahmt“ werden und die Angehörigen dürfen bis zur Freigabe nicht zum Verstorbenen.