Vorsorge

Bestattungsvorsorge - selbstbestimmt für sich und seine Angehörigen vorsorgen

Noch wenige Menschen kümmern sich darum, wie Sie einmal (selbstbestimmt) sterben und bestattet werden wollen? Wieso ist das eigentlich so?
Die Themen Sterben und Tod nehmen in unserer Gesellschaft nur einen geringen Platz ein – zum Teil sind damit Glaubenssätze und Ängste verbunden, dass man sich mit der Beschäftigung dieser Themen, sich den Tod sogar ins Haus holen würde. Auch fällt es oftmals Angehörigen oder Zugehörigen oder gar dem Sterbenden am Lebensende schwer, darüber zu sprechen. Gerade am Lebensende solch ein Thema anzuschneiden, löst bei vielen Beteiligten häufig Unbehagen oder gar Schuldgefühle aus. Umgekehrt, wenn die Initiative eines Gesprächs von dem Sterbenden ausgeht, möchte er das Leid seiner Angehörigen nicht durch Sprechen über sein bevorstehendes Sterben und Tod größer machen. Oft bleibt dann Sprachlosigkeit zurück.
So kommt es nicht gerade selten vor, dass nach dem Tod, die Angehörigen gar nicht wissen, was sich die verstorbene Person gewünscht hat. Das beginnt dann schon bei der grundsätzlichen Entscheidung: Erd- oder Feuerbestattung.

Ich möchte Sie daher gerne einladen, sich rechtzeitig und selbstbestimmt mit den Themen Sterben und Tod auseinanderzusetzen. Und vielleicht nicht nur in einer Phase, in der Sie schon im Sterben liegen. Denn schnell werden die meisten von Ihnen erkennen, dass die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit bedeutet, Klarheit und Sicherheit zu gewinnen: all die Dinge, über die Sie sich informieren, werden Ihnen automatisch weniger Angst machen. Zudem kann die Beschäftigung mit der eigenen Endlichkeit dazu beitragen, seine verbleibenden Jahre mit mehr Bewusstheit für die wirklich wichtigen Dinge zu leben. Seien sie so Gestalter bis zum Lebensende und entlasten Sie so ihre An- und Zugehörigen.

Gerne beraten wir Sie kostenlos, wie Sie hinsichtlich der Bestattung (finanziell) vorsorgen können.

Vorsorge treffen - Angehörige entlasten

Neben der Bestattungsvorsorge, zu der wir Sie gerne beraten können, gibt es weitere wichtige Vorsorge-Dokumente, die sehr sinnvoll sind.

Auf der Webiste des Malters können diese Dokumente als PDF heruntergeladen oder auf Wunsch per Post zugesendet werden. Es gibt sogar eine Ausfüllhilfe mit Erklärungen. Malteser-Vorsorge-Dokumente

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Person im Voraus festzulegen, wer ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln soll, wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann eine vertrauenswürdige Person Entscheidungen und Handlungen im Namen des Vollmachtgebers treffen.
Es ist wichtig, eine Vertrauensperson auszuwählen und das Dokument regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein rechtliches Dokument, das es einer Person ermöglicht, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen sie wünscht oder ablehnt, falls sie selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über ihre medizinische Behandlung zu treffen.
Sie dient dazu, die individuellen Vorstellungen und Wünsche des Patienten in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerztherapie, Ernährung, Organspende usw. festzuhalten.
Eine Patientenverfügung wird erst wirksam, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen eigenen Willen zu äußern. Es ist wichtig, dass die Verfügung schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben wird, um ihre Gültigkeit sicherzustellen.
Es ist ratsam, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Bei der Erstellung einer Patientenverfügung kann eine Beratung durch einen Arzt oder Rechtsanwalt hilfreich sein, um sicherzustellen, dass das Dokument den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht und die persönlichen Wünsche des Patienten angemessen berücksichtigt werden.

Betreuungsverfügung

Zusätzlich zu einer Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung erstellt werden. Eine Betreuungsvollmacht ist ein rechtliches Dokument, das es einer Person ermöglicht, im Voraus festzulegen, wer im Falle der eigenen Geschäftsunfähigkeit als Betreuer eingesetzt werden soll.
Zum Unterschied zur Vorsorgevollmacht ist immer das Betreuungsgericht involviert. Zudem endet diese Verfügung mit dem Eintritt des Todes.
Mit einer Betreuungsvollmacht kann eine Vertrauensperson Entscheidungen in rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers treffen. Dies umfasst beispielsweise die Gesundheitsfürsorge und Vermögensverwaltung. Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Es ist wichtig, eine vertrauenswürdige Person auszuwählen. Eine Betreuungsvollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Sie ersetzt jedoch keine rechtliche Betreuung und sollte idealerweise mit rechtlicher Beratung erstellt werden.